Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
hat mit Beschluss vom 29. August 2014 den von der Gemeinde Muldestausee
angeordneten Sofortvollzug der Schließung der Grundschule in Pouch
bestätigt. Ob die Schließung rechtmäßig sei, könne im vorläufigen
Rechtsschutzverfahren nicht abschließend beurteilt werden. Bedenken
bestünden dahingehend, ob die Grundschule Rösa, die einen Teil der
bisher der geschlossenen Grundschule Pouch zugewiesenen Kinder aufnehmen
soll, eine ausreichende Kapazität habe, um langfristig zu bestehen und
den Kindern nicht alsbald einen erneuten Schulwechsel zuzumuten. Das der
Entscheidung des Gemeinderats zugrunde gelegte Gutachten weise zudem
einige Unklarheiten auf.
Im
Hinblick auf die seit März 2014 auf der Annahme der Schließung der
Grundschule basierende Planung der Gemeinde Muldestausee zu
Lehrereinsatz, Schülertransport und räumlichen Kapazitäten überwiege
jedoch das öffentliche Interesse an der Schließung der Schule gegenüber
dem Interesse der Eltern und Schüler, diese zunächst fortzuführen.
OVG LSA , Beschluss vom 29. August 2014 - 3 M 415/14 -;
OVG LSA , Beschluss vom 29. August 2014 - 3 M 415/14 -;
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