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Sonntag, 18. Mai 2014

Grundrechte sind für alle da!



Artikel 8 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Versammlungsfreiheit
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden.


Dies gilt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Unsere Gemeinde wirbt mit dem Slogan „Hier kann man was erleben“. Stimmt,
das scheint insbesondere für Gemeinderäte mit Rückgrat zu gelten. Oder wie ist es zu verstehen, wenn eine Gemeinderätin wegen ihrer Teilnahme an unseren Demonstrationen aus der CDU-FDP Fraktion während einer Gemeinderatsitzung angegriffen wird?
 
Gelten Grundrechte nicht für Gemeinderatsmitglieder, gelten diese nicht in unserer Gemeinde?

Eltern , Kinder, Lehrer, Erzieher, Angestellte der Gemeinde, Beamte…… ALLE haben das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit!

Wer dieses einschränken will, unter welchen Vorgaben auch immer, der kratzt an den Fundamenten unserer Demokratie, die wir seit 1990 haben!


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