Das Verwaltungsgericht Halle hat im Eilverfahren am 4. Juni
2014 zu unseren Gunsten entschieden.
Das Gericht wirft dem Gemeinderat eine „Verkennung seiner
eigenen Kompetenzen“ vor. Die Schließung der Grundschule Pouch sei nicht
erforderlich gewesen, um der Schulentwicklungsplanung des Landkreises
zuzuarbeiten. Desweiteren habe die Gemeinde „die für die Aufhebung eines
Schulstandortes vorgesehenen Verfahrensvorschriften“ nicht beachtet. Für
eine sofortige Entscheidung in der vorliegenden Form fehle es an der
erforderlichen Rechtfertigung. „Gefahr im Verzug“ liege jedenfalls nicht
vor.
Die Entscheidung ermutigt! Die erste Runde geht an uns. Wir
kämpfen weiter! Für den Erhalt unserer Schule.
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