Seiten

Sonntag, 8. Juni 2014

Irrtum Herr Landrat



Der Presse ist zu entnehmen, dass der Kreistag nicht den Mut aufbrachte, der Empfehlung seines eigenen Bildungs-und Sportausschusses zur Ablehnung der Änderung der Schulentwicklungsplanung zu folgen. Dabei war wohl auch ausschlaggebend, dass Landrat Uwe Schulze erklärte, dass „bestandsfähige Beschlüsse mit Rechtswirkung“ durch die Gemeinden, also auch der Gemeinde Muldestausee, bestehen würden. 

Und das ist so nicht richtig! Gegen den Schulschließungsbeschluss der Gemeinde Muldestausee bestehen zwei Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Rechtmäßigkeit und damit Rechtswirksamkeit dieses Beschlusses wird erst überprüft. Bis dahin ist der Beschluss nicht wirksam. Somit wurden auch die Abgeordneten des Kreistages falsch informiert und haben aus unserer Sicht eine Fehlentscheidung getroffen.  
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen