Der Presse ist zu entnehmen, dass der Kreistag nicht den
Mut aufbrachte, der Empfehlung seines eigenen Bildungs-und Sportausschusses zur
Ablehnung der Änderung der Schulentwicklungsplanung zu folgen. Dabei war wohl
auch ausschlaggebend, dass Landrat Uwe Schulze erklärte, dass „bestandsfähige
Beschlüsse mit Rechtswirkung“ durch die Gemeinden, also auch der Gemeinde
Muldestausee, bestehen würden.
Und das ist so nicht richtig! Gegen den
Schulschließungsbeschluss der Gemeinde Muldestausee bestehen zwei
Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Rechtmäßigkeit und damit
Rechtswirksamkeit dieses Beschlusses wird erst überprüft. Bis dahin ist der Beschluss
nicht wirksam. Somit wurden auch die
Abgeordneten des Kreistages falsch informiert und haben aus unserer Sicht eine
Fehlentscheidung getroffen.
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