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Dienstag, 11. Februar 2014

Offenbart die Gemeinde jetzt die Kosten der Schließung der Grundschule Pouch?



Offenbart die Gemeinde jetzt die Kosten der Schließung der Grundschule Pouch?


Offenbar ist es mit den Versprechen der Gemeinde, durch die Schließung der Grundschule Pouch zur Sanierung des Gemeindehaushalts beizutragen, nicht weit her. Unsere Befürchtungen, dass die Schließung der Grundschule mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, die die Einsparungen bei Weitem übersteigen, scheinen sich gerade zu bewahrheiten. Auf der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist beschlossen  worden, dass die Gemeinde zur Ertüchtigung der Hortlandschaft und begleitende Maßnahmen Gelder in Höhe von rd. EUR 200.000,- in die Hand nehmen will. In Muldenstein (derzeit ohne Hort) soll ein Hort geschaffen werden; hier soll eine zusätzliche Betreuerin eingestellt werden. Es soll also so kommen, dass in Friedersdorf die Kinder aus Friedersdorf , Mühlbeck und Muldenstein beschult werden. Die Muldensteiner Kinder sollen dann am Nachmittag mit dem Bus in einen Hort nach Muldenstein gefahren werden. Eine erneute Katastrophe für den Klassenverband und zusätzlich Kosten durch unnötigen Bustransfer. Wer denkt sich denn so etwas aus?
Offenbar weiß die Gemeinde auch schon ganz genau, woher diese zusätzlichen Kosten kommen sollen: Wie die Mitglieder der Elterninitiative erfahren haben wurden die  Elternkuratorien der Kindertagesstätten angeschrieben, um diese zu einer erneuten Änderung der Betreuungssatzung anzuhören. Und das obwohl die letzte Betreuungssatzung erst am 16.10.2013 durch den Gemeinderat getrieben wurde. Im neuerlichen Entwurf sind - wie zu befürchten war - drastische Gebührenerhöhungen vorgesehen. Beispielsweise soll die Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren (10 Stunden) von bisher EUR 185,- auf EUR 311,11 erhöht werden. Für Kinder über 3 Jahren werden anstatt bisher EUR 112,- dann EUR 208,94 fällig. Die Hortbetreuung für bis zu 6 Stunden soll von EUR 50,00 auf EUR 70,59 erhöht werden. Das ist eine drastische Kostensteigerung. Kinderfreundlich sieht anders aus !

Sicherlich wird die Gemeinde dies auf geänderte Landeszuweisungen schieben. Aber die Regelungen des Kinderförderungsgesetzes LSA sind eindeutig ab § 11 ff des KiföG geregelt und waren schon bei der letzten Satzungsänderung weitestgehend bekannt. Link zum KiföG LSAhttp://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=57326#c168001

Immer haben wir als Elterninitiative gefordert alle Kosten zu betrachten. In dem, von der Gemeinde viel zitierten, Gutachten wurde zum Beispiel der Hort bei zwei  Grundschulstandorten mit betrachtet. Die Kosten für die Sanierung der Horteinrichtung den Gesamtkosten zugerechnet. Beim einen Standort fehlt diese Betrachtung des Hortes. Warum?
Eine Grundschule verfügt über keine Turnhalle. Warum wurde diesen Kosten nicht mit eingerechnet?

Die Politik der Gemeinde bezahlen wir alle, ob Hundebesitzer, Grundstückseigentümer oder Eltern mit Kindern!

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